Einheitliche Sicherheitsbescheinigung aktualisieren

Das EBA hat in einer Fachmitteilung zusammengestellt, wann eine Aktualisierung der SiBe erforderlich ist.

(mih) Eisenbahnen müssen gemäß § 18 Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) sicherstellen, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe) gegolten haben, auch nach der Erteilung erfüllt werden. Wie das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weiter mitteilt, muss die einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erteilte Sicherheitsbescheinigung gemäß Anh. II Kap. 8.1 Durchführungsverordnung (EU) 2018/763 in Verbindung mit der ESiV aktualisiert werden, wenn das EVU wesentliche Änderungen an Art oder Umfang des Betriebs vornimmt oder das geografische Tätigkeitsgebiet erweitert. Das EVU habe in diesem Fall unverzüglich die Aktualisierung der Sicherheitsbescheinigung zu beantragen.

Details hat das EBA in der Fachmitteilung 18/2025 vom 11. Juli 2025 zusammengestellt, welche die Fachmitteilung 12/2022 vom 13. Oktober 2022 ersetzt.

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