Weitere Unterzeichner für M324, M325, M326

Rumänien, die Russische Föderation und Serbien zeichnen multilaterale Vereinbarungen

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

M324 – Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR
und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR – initiiert von Luxemburg, gezeichnet von Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden,  Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie neu von der Russischen Föderation und Serbien. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Dezember 2020.

M325  - Wiederkehrende Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß Unterabschnitt 9.1.3.4 ADR – initiiert von Luxemburg, gezeichnet von Andorra, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn sowie neu von Serbien. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. September 2020.

M326 -  Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Spanien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie neu von Rumänien.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. August 2020. Das Pendant der M326 ist für den Schienenverkehr die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2020.

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