Schweiz erlaubt Schulung vor Ort
Voraussetzung für Präsenzveranstaltungen ist ein erarbeitetes und umgesetztes Schutzkonzept
(ur) Ausbildungen, Weiterbildungen, Kurse und Prüfungen im Straßenverkehr sind in der Schweiz als Präsenzveranstaltung trotz Corona-Pandemie weiterhin erlaubt, wenn die entsprechende Bildungseinrichtung ein Schutzkonzept erarbeitet hat und dieses umsetzt. Dies gilt u.a. auch für die
- Ausbildung zur Beförderung von gefährlichen Gütern (Basiskurs, Aufbaukurs und Auffrischungsschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.1 ff. ADR und nach Ziffer 8.2.1.7.2 Anhang 1 SDR).
- Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten (Art. 13 ff. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV)
- ADR/SDR-Prüfung (Unterabschnitt 8.2.2.7 ff. ADR, Ziff. 8.2.1.7.2 Anhang 1 SDR)
- Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Art. 19 GGBV)
Strengere Regeln der Kantone bleiben vorbehalten.
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