SÜG erneut geändert

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes aktualisiert.

(mih) Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist erneut geändert worden. Die Anpassungen erfolgen als Art. 11 im Rahmen der Bekanntmachung des „Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ vom 22. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 318), das am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten ist und als Art. 1 insbesondere die Neufassung des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG) enthält.

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