Neue Gebührenverordnung
Die Kosten für Amtshandlungen der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft sind neu festgelegt worden.
(mih) Seit heute ist die neue „Gebührenverordnung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr-Gebührenverordnung – BGVGebV)“ vom 18. Juli 2013 in Kraft. Darin sind Gebühren und Auslagen festgelegt, welche die BG Verkehr erhebt, um u.a. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit vorzunehmen.
Dies betrifft zum Beispiel Amtshandlungen nach der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) sowie Beförderungen von gefährlichen Chemikalien bzw. verflüssigten Gasen als Massengut (IBC- bzw. IGC-Code), Schüttgut (IMSBC-Code) und verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen (INF-Code).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVS) hat die Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 2713 bekannt gemacht. Parallel ist die Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft vom 21. Dezember 2001 (BGBl. 2001 I S. 4241, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. 2005 I S. 323), am 1. August außer Kraft getreten.
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