Neue Fragen braucht der Gb
Der DIHK hat den Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten an den Rechtsstand 2015 angepasst.
(mih) Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Gb) nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist wieder auf neuestem Stand: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Fragen überarbeitet und an das seit 1. Januar 2015 geltende Gefahrgutrecht angepasst. Berücksichtigt sind somit:
- ADR 2015 (24. ADR-Änderungsverordnung)
- RID 2015 (19. RID-Änderungsverordnung)
- ADN 2015 (5. ADN-Änderungsverordnung)
- IMDG-Code 2012, Amendment 36-12 (Der IMDG-Code in dieser Fassung ist noch bis Ende 2015 geltendes Recht; das mit Datum vom 13. November 2014 im Verkehrsblatt bekannt gemachte Amendment 37-14 tritt erst am 1. Januar 2016 in Kraft, darf aber bereits seit 1. Januar 2015 freiwillig angewendet werden.)
- GGVSEB, GGVSee, GGAV, GbV, GGKontrollV und ODV (jeweils in der am 1. Januar 2015 geltenden Fassung)
- Richtlinien und Multilaterale Vereinbarungen.
Der Fragenfundus umfasst nun 1.102 Fragen in den Bereichen „nationale Rechtsvorschriften“, „verkehrsträgerübergreifender Teil“, „Straße“, „Eisenbahn“, „Binnenschifffahrt“ und „See“. Das 164 Seiten umfassende Dokument steht auf der DIHK-Homepage zum Download bereit.
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