Korrektur durch Final Rule
Mehrere Anwender hatten sich gegen die in einer Final Rule vom 2. Februar 2010 enthaltenen Änderungen gewandt. Nun hat die US-Gefahrgutbehörde PHMSA diese teilsweise zurückgenommen.
(ak) Mit Final Rule 75 FR 60333 (basierend auf Docket Nr. HM-231) reagiert die US-Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) auf das Gesuch eines Antragstellers. Dieser bat darum, die am 2. Februar 2010 bekannt gegebene Final Rule 75 FR 5376 noch einmal zu überdenken. Vier weitere Parteien reichten Einsprüche ein.
Inhaltlich ging es dabei insbesondere um folgende Punkte: Die Antragsteller bemängelten, dass die Final Rule für wiederaufgearbeitete Stahl- und Kunststofffässer eine Mindestwandstärke festlegte, die den Vorschriften für mehrfach benutzte oder rekonditionierte Fässer entstammt. Dieses Erfordernis wurde nun gestrichen.
Außerdem wurde darum gebeten, zur ursprünglichen Definition der Bulk-Verpackungen zurückzukehren, damit Großverpackungen, die Produkte oder Innenverpackungen enthalten, weiter unter die Vorschriften der Bulkverpackung fallen. Auch dieser Bitte kam die PHMSA nach. Nicht erfolgreich war hingegen die Anregung, das Erfordernis eines Vibrationstests für Kombinations-IBC wieder zu streichen.
Die PHMSA korrigierte zudem noch einige Fehler, die in 75 FR 5376 enthalten waren.
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