Kanada diskutiert Vorschriften

Das kanadische Verkehrsministerium hat einige Aktualisierungen des Gefahrgut-Regelwerks vorgeschlagen.

(fu) Das Gefahrgut-Referat des kanadischen Verkehrsministeriums hat einen Änderungsentwurf zu den Gefahrgutvorschriften (Transportation of Dangerous Goods Regulations - TDG Regulations) veröffentlicht. Darin ist unter anderem eine Klarstellung zu den Verpackungsvorschriften für Außenverpackungen von Aerosoldosen bei Transporten in kleinen Mengen vorgesehen. Bei Transporten zu und von Seehäfen soll eine Kennzeichung nach IMDG-Code erlaubt werden.
Weitere Änderungen sind redaktioneller Art. Vorgesehen sind unter anderem eine Anpassung der Definition von "person" und Ergänzung einer Definition für "organization". Damit soll eine Übereinstimmung mit dem Basisregelwerk, dem TDG Act, erreicht werden.

Betroffene Unternehmen und Organisationen können die Vorschläge noch bis zum 24. Mai 2012 schriftlich kommentieren. Ansprechpartnerin beim Transport Dangerous Goods Directorate ist Geneviève Sansoucy (Email: genevieve.sansoucy@tc.gc.ca, Fax: 613-993-5925).

 

 

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