ILU-Code wird Pflicht

Am 1. Juli läuft die Übergangsfrist ab, um alle im Kombinierten Verkehr beförderten Ladeeinheiten mit dem neuen „Intermodal Loading Units Code“ zu kennzeichnen.

(skl) Am 1. Juli läuft die Übergangsfrist ab, um alle im Kombinierten Verkehr (KV) beförderten Ladeeinheiten mit dem neuen ILU-Code (Intermodal Loading Units Code) zu kennzeichnen. Darauf weist die Internationale Vereinigung für den Kombinierten Verkehr Straße-Schiene (UIRR) hin, die damit betraut ist, die Codes zu vergeben und zu verwalten. Der im Zuge der Norm EN 13044 (Kennzeichnung intermodaler Ladeeinheiten) eingeführte ILU-Code, der kompatibel zum BIC-Code für Frachtcontainer des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (BIC) ist, besteht aus einem vierstelligen Eigentümerschlüssel, einer sechsstelligen Registriernummer sowie einer Prüfziffer.

Mehr als 500 Unternehmen aus 20 europäischen Ländern hätten inzwischen einen solchen Eigentümerschlüssel reserviert, so die UIRR, in der die europäischen KV-Operateure und Terminalbetreiber zusammengeschlossen sind. Allerdings geht der Verband davon aus, dass mindestens die gleiche Anzahl noch einen Code reservieren muss.

Als wichtigste Pluspunkte des ILU-Codes nennt die UIRR:

  • ein erleichtertes Tracking and Tracing der Ladeeinheiten,
  • die Prüfziffer hilft, Kosten durch Eingabefehler zu vermeiden,
  • der Code ermöglicht es, Ladeeinheiten am Terminalgate durch optische Zeichenerkennung (OCR) automatisch zu erfassen – und damit schneller und kostengünstiger abzufertigen.

Umgekehrt bekommt nun ein Problem, wer seine für europäischen KV-Transporte bestimmten Wechselbehälter und Sattelanhänger noch nicht gekennzeichnet hat: Operateure und Bahnen akzeptieren offiziell nur noch ILU-markierte Ladeeinheiten. Der Code muss mindestens an den beiden Seitenwänden und auf dem Dach angebracht werden, optional auch an den Stirnseiten und ein zweites Mal auf dem Dach (um 180° gedreht).

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