Berichte des Gb

Klarheit bei der Frage, ob Jahres- und Unfallberichte auch auf elektronischem Weg mitgeteilt werden dürfen.

(uh) Im Zusammenhang mit dem vom Gefahrgutbeauftragten zu erstellenden Jahresbericht und Unfallbericht ist die Frage aufgekommen, ob diese beiden Dokumente bei Anforderung durch die zuständige Behörde in elektronischer Form übermittelt werden können. Hierzu informiert die IHK Schwaben, dass die GbV dazu zwar konkret keine Aussagen enthält. In Analogie zu den Aufzeichnungen des Gefahrgutbeauftragten, die ebenfalls in elektronischer Form an die Behörde übermittelt werden können, habe das BMVBS aber mitgeteilt, dass dies auch für Jahresbericht und Unfallbericht gilt.

 

Quelle: IHK Schwaben

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