Behörden und Prüfstellen nach GGBV

Aktualisiert – Liste der zuständigen Behörden für die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) und Prüfungsstellen GGBV in der Schweiz

(ur) Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), „die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr“,  hat die Liste der in der Schweiz für die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) zuständigen Behörden – Vollzugsstellen GGBV – mit Stand vom 6. Mai 2021 aktualisiert.

In der zweiseitigen Liste sind die zuständigen Kantons-Behörden plus drei Bundesbehörden aufgeführt. Dabei haben die Kantone unterschiedliche institutionelle, organisatorische Lösungen gewählt. Teils sind Umweltschutz-, teils Verbraucherschutz-, teils Wirtschaftsämter oder zum Teil Polizeidienststellen wie auch Laboratorien und andere Stellen zuständig. Zu Name und Anschrift der zuständigen Behörden sind auch Ansprechpartner inklusive Telefon- und Fax-Nummer sowie E-Mail- plus Webadressen genannt.

Auch die Liste der Stellen, die Gefahrgutbeauftragte prüfen dürfen, wurde aktualisiert. Auf der einseitigen Liste „Prüfungsstellen GGBV“ (Stand 6. Mai 2021) sind die Adressen, Kontaktdaten sowie die Ansprechpartner von vier Prüfungsstellen aufgeführt.
Nach Artikel 20 der schweizerischen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) anerkennt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Stellen, die eine Prüfung durchführen dürfen. Zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung gehört u. a., dass die Prüfstelle

  • das Vorhandensein des nötigen Fachwissens gewährleistet,
  • mit einem Prüfungskonzept nachweist, dass sie die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen
  • und die Prüfung in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abnehmen kann.

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