Aktualisierung im US-Recht
Eine Notice of Proposed Rulemaking der US-Gefahrgutbehörde PHMSA schlägt Änderungen der amerikanischen Gefahrgutvorschriften vor.
(ak) Die Änderungen in 75 FR 60017 - NRPM sollen die Vorschriften auf den neuesten Stand bringen und zu mehr Klarheit beitragen. So möchte die Pipeline and Hazardous Materials Safety Association (PHMSA) unter anderem eine Ausnahme zum Labeln von Konsolidierungsbehältern einführen. Damit will sie den Gebrauch solcher Behältern erleichtern, in denen Packstücke zur besseren Handhabung während des Transports in Kfz zusammengefasst werden. Insbesondere soll unter bestimmten Umständen darauf verzichtet werden, wie bislang gefordert ein Label für jede enthaltene Gefahrenklasse am Behälter anzubringen.
Geplant ist auch eine Klarstellung, dass die Definition des Begriffs "Person" in den Vorschriften auch Personen umfasst, die Verpackungen herstellen, testen, reparieren und rekonditionieren. Außerdem schlägt die PHMSA vor, eine Ausnahme für Permeationstest-Einrichtungen zuzulassen, wenn diese nur kleine Mengen von Gefahrgut enthalten.
Kommentare dazu sind bis zum 29. November 2010 beim U.S. Department of Transportation einzureichen.
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