Initiative zur Beschränkung von PFOA

Mit einer zweiten Befragung werden weitere Informationen zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) im Rahmen von REACH erhoben

(ur) Am 15. Juli 2021 haben die nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 einen Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen.

Parallel zu ihrer Absichtserklärung veröffentlichten die Mitgliedstaaten Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen sowie einen zugehörigen Fragebogen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation möglichst gut abbilden und verbleibende Datenlücken geschlossen werden.

Die erneute Befragung (bis zum 19. September 2021) richtet sich vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen (hier: Link zum Fragebogen).

PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen, aber auch in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten. Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulative Eigenschaften nachgewiesen.

Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden die Konzentrationen der PFAS weiter ansteigen. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS zu entfernen, wenn sie in die Umwelt gelangen.

Vor diesem Hintergrund hat Deutschland gemeinsam mit vier weiteren Staaten (Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) die Initiative ergriffen, um einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung REACH auszuarbeiten.
Der geplante Beschränkungsvorschlag wird sowohl die Herstellung, das Inverkehrbringen als auch die Verwendung von PFAS abdecken. Ausnahmen (mit Bedingungen) für bestimmte Verwendungen könnten unter bestimmten Umständen möglich sein, z.B. wenn die Interessenvertreter nachweisen können, dass die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus durch geeignete Maßnahmen minimiert werden und dass die weitere Verwendung von PFAS in der jeweiligen Anwendung für die Gesellschaft wichtig ist. Denkbare Bedingungen für Ausnahmen könnten u.a. die Festlegung eines Konzentrationsgrenzwertes oder die Einführung einer Kennzeichnungspflicht sein. Weiterhin können Ausnahmeregelungen auch zeitlich befristet werden.

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