TRBS 2141 geändert
Die Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Beurteilung von „Gefährdungen durch Dampf und Druck“.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 14. Juni 2022 Änderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ bekannt gemacht (GMBl 2022 S. 610).
Die TRBS 2141 gilt für die Beurteilung von Gefährdungen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)) durch Dampf oder Druck, die bei der Verwendung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Druckanlagen und deren Anlagenteilen auftreten können, und für die Ableitung und Durchführung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen. Das betrifft u.a. auch Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter, die befüllt oder entleert werden.

