TRBS 1201 Teil 2 angepasst

Die Änderungen in der Technischen Regel für Betriebssicherheit betreffen die Anforderungen an Prüfkonzepte.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“ mit Datum vom 17. April 2026 aktualisiert (GMBl. 2026, S. 351).

Der bisherige Text von Abschn. 12 wird (mit Änderungen) der Text des neuen Abschn. 12.1 unter der Überschrift „Prüfkonzept auf Grundlage von Ersatzprüfverfahren“. Zudem wird ein neuer Abschn. 12.2 mit der Überschrift „Prüfkonzept auf der Grundlage von Ersatzmaßnahmen“ ergänzt.

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