Technische Regeln für Betriebssicherheit aktualisiert

TRBS 1203 und TRBS 1201 wurden überarbeitet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 6. Mai 2021 die Änderung der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen" (GMBl 2021 S. 1002) bekannt gemacht. Weiter hat das BMAS mit Datum vom 12. Mai 2021 Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (GMBl 2021 S.1007) bekannt gemacht.

Diese TRBS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die TRBS können von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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