Technische Regeln für Betriebssicherheit

Der Ausschuss für Betriebssicherheit der BAuA hat drei Technische Regeln für Betriebssicherheit neu gefasst: TRBS 1112 Teil 1, TRBS 1112 Teil 5 und TRBS 1203.

(ak) Die neu gefasste Technische Regel für Betriebssicherheit 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilungen und Schutzmaßnahmen" (TRBS 1112 Teil 1) befasst sich mit der Ermittlung besonderer Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten: bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, in einer durch Instandhaltungsarbeiten möglicherweise geschaffenen explosionsfähigen Atmosphäre sowie in nicht explosionsgefährdeten Bereichen mit Auswirkungen auf explosionsgefährdete Bereiche. Beispielhaft werden Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren genannt.

 

Die TRBS 1112 Teil 5 "Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion" gilt für die Ermittlung und Durchführung von Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrSichVnach §§ 14 und 15 BetrSichV: Darunter fallen Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern, Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Litern je Stunde sowie Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit dort entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden.

 

Die ebenfalls neu gefasste TRBS 1203 konkretisiert die Voraussetzungen für die erforderlichen
Fachkenntnisse einer Befähigten Person entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung (BSichV). Neben den allgemeinen Anforderungen an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die berufliche Tätigkeit von Befähigten Personen legt die TRBS 1203 auch die Anforderungen im Falle von Explosionsgefährdungen, Gefährdungen durch Druck oder elektrischen Gefährdungen fest.

 

Diese drei Technischen Regeln wurden vom Ausschuss für Betriebssicherheit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAuA) verabschiedet und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) Nr. 29 vom 12. Mai 2010 bekannt gemacht. TRBS konkretisieren die BSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen.

 

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