Quecksilber: Zustimmung zum Minamata-Übereinkommen

In einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird dem Übereinkommen über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 zugestimmt.

(mih) Im Bundesgesetzblatt ist das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)“ vom 11. Juni 2017 bekannt gemacht worden (BGBl. 2017 II S. 610). Damit wird dem Übereinkommen zugestimmt, das Deutschland im japanischen Kumamoto am 10. Oktober 2013 unterzeichnet hat. In dem Gesetz, das am 20. Juni 2017 in Kraft getreten ist, ist das Übereinkommen in einer amtlichen deutschen Übersetzung enthalten. Der Tag, an welchem das Minamata-Übereinkommen nach seinem Art. 31 für Deutschland in Kraft tritt, wird im BGBl. bekannt gegeben werden.

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