Neues zum Thema Begasung

Regelungen zur Schädlingsbekämpfung und Begasung aktualisiert

(ur) Mit Datum vom 21. Juli 2021 ist die Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I S. 3115) bekannt gemacht worden.

Die Änderung betrifft in Artikel 2 auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die damit an die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten (ABl. 2012 L 167 S. 1) angepasst wird.

Dabei werden die bisherigen Regelungen zur Schädlingsbekämpfung und zu Begasungen kompatibel zum Unionsrecht gestaltet. Schwerpunkt ist die Aktualisierung der Anforderungen an die Qualifikation der Verwender, die von der Produktart und dem Gefährdungspotenzial des Biozid-Produkts abhängt. Zusätzlich werden die Regelungen anwenderfreundlich in einem Abschnitt zusammengefasst.

Diese Verordnung tritt am 21. Oktober 2021 in Kraft.

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