Neues vom AGS
Drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden geändert und ergänzt, drei werden aufgehoben
(ur) Bei seiner 70. Sitzung am 10. und 11. Mai 2022 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter anderem folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS voraussichtlich ab Sommer 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neu gefasst wird:
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
Geändert und ergänzt werden:
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
Weiter werden drei TRGS der Reihe 600 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren) aufgehoben:
- TRGS 602 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz - Beschichtungsstoffe"
- TRGS 609 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate"
- TRGS 618 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel"

