Neues vom AGS
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat einige Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) neu gefasst, geändert und ergänzt.
(ur) Bei seiner 65. Sitzung am 19. und 20. November 2019 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) voraussichtlich ab Februar 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neufassung
- Neufassung der TRGS 527 "Nanomaterialien"
- TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"
- Neufassung der TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines"
Änderungen und Ergänzungen
- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe"

