Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 20. April 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 17.05.2021 B5 bis B7, BAnz AT 18.05.2021 B5 und B6 sowie BAnz AT 19.05.2021 B3 und B4).

Kenn-Nr. WGK Stoff bzw. Stoffgruppe
10056 3 Cinnamomum cassia, Extrakt
10060 1 2-Ethyl-3-methylpyrazin
10069 3 C8-16 fatty alcohol glucoside
10059 3 2-Isopropyl-4-methylthiazol
10199 2 Lavendel, Lavandula hybrida, Extrakt
10040 3 Mandel, bitter, Extrakt
10057 3 5,6,7,7a-Tetrahydro-3,6-dimethyl-(4H)-benzofuran-2-on

WGK = Wassergefährdungsklasse

Die Allgemeinverfügungen werden am 1., 2. bzw. 3. Juni 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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