Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 2. bzw. 8. April 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 20.05.2025 B4 bis B6).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
2-(4-Chlor-2-methylphenoxy)propansäure (Die bisherige Einstufung des Stoffes „Mecoprop“ wird zurückgenommen. Der Stoff wird dieser Stoffgruppe zugeordnet.) | 3 (zuvor: 2) | 1826 |
2-(4-(2',4'-Dichlorphenoxy)phenoxy)-propionsäuremethylester | 3 (zuvor: 2) | 1871 |
2-Methyl-4-chlorphenoxyessigsäure | 3 (zuvor: 2) | 1176 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 4. Juni 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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