Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 18. März 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 09.04.2019 B6 bis B10).

  • Aluminium-Magnesium-Zink-Carbonat-Hydroxid und Hydrat; Kenn-Nr. 9577, Wassergefährdungsklasse (WGK) 1
  • [Carbonato(2-)]hexadecahydroxybis(aluminium)hexamagnesium und Hydrat; Kenn-Nr. 9576, nicht wassergefährdend (nwg)
  • Dimethoxymethyloctadecylsilan; Kenn-Nr. 9554, WGK 1
  • N-Glycyl-L-tyrosin und Dihydrat; Kenn-Nr. 9606, WGK 1
  • Hydrocarbons, C14-C17, n-alkanes, < 2 % aromatics; Kenn-Nr. 9615, WGK 1.

Die Allgemeinverfügungen werden am 24. April 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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