Neue und geänderte wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung eines Stoffes hinsichtlich seiner Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 10. August 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 27.08.2018 B9 und B10 sowie BAnz AT 28.08.2018 B8 bis B10).

  • Ethanol, 2,2'-iminobis-, N-(C16-18 and C18-unsatd. alkyl) derivs.; Kenn-Nr. 8792, Wassergefährdungsklasse (WGK) 3
  • Ethyldiisopropylamin; Kenn-Nr. 8904, WGK 2
  • 4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane, reaction products with 3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine, residual Epichlorhydrin < 0,1 %; Kenn-Nr. 8864, WGK 2
  • Tetradecanol; Kenn-Nr. 9589, WGK 2, die bisherige Einstufung des Stoffes „Tetradecanol“ unter der Stoffgruppe „Fettalkohole, gesättigt mit geradzahliger C-Kette und C-Zahl ≥ 14 und einer endständigen OH-Gruppe“ mit der Kenn-Nr. 656 als nicht wassergefährdend (nwg) vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) wird zurückgenommen. Dafür wird die Stoffgruppe mit der Kenn-Nr. 656 umbenannt in: „Fettalkohole, gesättigt mit geradzahliger C-Kette und C-Zahl ≥ 16 und einer endständigen OH-Gruppe“. Die Einstufung der Stoffgruppe mit der Kenn-Nr. 656 als nwg wird beibehalten.
  • Tetradecylchlorformiat; Kenn-Nr. 8558, WGK 2

Die Allgemeinverfügungen werden am 11. und 12. September 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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