Neue BetrSichV und GefStoffÄndV verzögern sich
Der Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung.
(mih) Die Bundesregierung hat dem Bundesrat Ende November die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ vorgelegt (Bundesrat Drucksache 400/14). Sie beinhaltet eine Neufasssung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt, allerdings sind zuvor Änderungswünsche der Bundesländer zu berücksichtigen: 77 für die Neufassung der BetrSichV und elf für die Änderung der GefStoffV (Bundesrat Beschlussdrucksache 400/14(B)). So hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgesehen, EX-Anlagen durch befähigte Personen prüfen zu lassen; die Bundesländer wollen aber dafür nur Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) zulassen.
Die Verordnung tritt nun nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2015, sondern erst am 1. Juni 2015 in Kraft. Begründung des Bundesrates: „Die vorgenommenen Änderungen, wie beispielsweise die Neugliederung von Druckanlagen oder die Verschiebung von Regelungen des atmosphärischen Explosionsschutzes in das Gefahrstoffrecht, führen zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsaufwand, welcher eine Frist von bis zu einem halben Jahr zwischen der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten rechtfertigt.“

