EU erleichtert Explosivtransporte

Bei der Beförderung explosiver Stoffe durch Staaten der Europäischen Union kann der Absender künftig auf einen reduzierten Genehmigungsaufwand hoffen. Dies hat die Europäische Kommission nun per Beschluss ermöglicht.

(ak) Mit ihrem Beschluss vom 19. Juni 2010 "zur Änderung der Entscheidung 2004/388/EG über ein Begleitformular für die innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen" erleichtert die Europäische Kommission den Transport explosiver Stoffe durch Mitgliedstaaten. Halten alle Durchfuhrmitgliedsstaaten ein gemeinsames elektronisches System für die Genehmigung der innergemeinschaftlichen Verbringung vor, dann hat es der Absender künftig um einiges einfacher, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

 

Nach dem neu eingefügten Artikel 3a muss der Absender das ausgefüllte Begleitformular nur der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaats des Empfängers zur Genehmigung vorlegen. Hat der Mitgliedstaat des Empfängers die Genehmigung erteilt, sendet er sie an die Behörde des Absenderstaats. Dieser wiederum holt sämtliche Genehmigungen der zuständigen Behörden in den Durchfuhrmitgliedstaaten ein und stellt das Begleitformular für den Absender aus.

 

Der Beschluss gilt ab dem 29. Oktober 2010.

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