Schutz-Empfehlungen für die Transportbranche

BG Verkehr erarbeitet Empfehlungen und Regeln, die den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung konkretisieren

(ur) „Wie schütze ich meine Beschäftigten vor Covid-19?“ Diese Frage ist für viele Unternehmen spätestens seit dem Wiederhochfahren der Wirtschaft in Deutschland von existenzieller Bedeutung. Nur wenn die Mitarbeitenden gesund bleiben, lässt sich der Betrieb langfristig aufrechterhalten. Die Berufsgenossenschaft BG Verkehr hat auf ihrer Homepage für die verschiedenen Zweige der Verkehrswirtschaft branchenbezogene Tipps und Empfehlungen für den Infektionsschutz veröffentlicht. 

Im Güterkraftverkehr sowie in der Post- und Paketlogistik ist es essenziell, die Arbeitsabläufe sowohl im eigenen Betrieb als auch an den Lade- und Lieferstellen so zu gestalten, dass der empfohlene Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann. „Fahrpersonal und Ladepersonal sollten am besten keinen direkten Kontakt miteinander haben. Der Austausch von Dokumenten und die Quittierung können fast immer kontaktlos organisiert werden. Dazu müssen sich die Transportunternehmen mit ihren Kunden abstimmen“, sagt Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der BG Verkehr und Mitglied des Corona-Arbeitsschutzstabs, der  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil berät.

Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Hygiene im Fahrzeug. Für Fahrer und Fahrerinnen kann unterwegs eine ausreichende Handhygiene nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen rät die BG Verkehr, dem Fahrpersonal ein Handdesinfektionsmittel mitzugeben oder einen ausreichend großen Wasserkanister und Handseife sowie Papierhandtücher und Müllbeutel.

Vor allem wenn die Fahrzeuge von mehreren Fahrern und Fahrerinnen genutzt werden, muss das Fahrzeuginnere bei jedem Wechsel sorgfältig gereinigt werden. „Reinigen Sie Oberflächen gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger oder Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden“, lautet der Rat der BG Verkehr. Chemische Desinfektionsmittel sind nur dann eine Alternative, wenn die Reinigungskräfte über ihre richtige Anwendung unterwiesen wurden. „Einfach aufsprühen und gleich nachwischen, bringt keinen ausreichenden Effekt“, warnt Hedtmann.

Die vieldiskutierten Mund-Nase-Bedeckungen sind bei typischen Fernverkehrsaufgaben mit einem Fahrer oder einer Fahrerin während der Fahrt entbehrlich. Anders sieht es bei Zwei-Personen-Besatzungen in Lkw und Transportern aus. Wenn der Abstand von 1,50 Meter zwischen Fahrer/Fahrerin und Beifahrer/Beifahrerin nicht eingehalten werden kann, muss die Besatzung Gesichtsbedeckungen anlegen. Dabei müssen vor dem Anlegen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden, damit die Innenseite nicht kontaminiert wird. Nach Verwendung muss eine textile Bedeckung bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Die Unternehmensverantwortlichen sollen den richtigen Umgang mit Masken/Bedeckungen unbedingt unterweisen.

Keine Sorgen müssen sich Zwei-Personen-Besatzungen darüber machen, mit dem Tragen der Maske während der Fahrt gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Das Bundesverkehrsministerium hat gegenüber der BG Verkehr klargestellt, dass während der Coronakrise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Steuer eines Fahrzeugs mit § 23 Absatz 4 StVO (Verschleierungsverbot) vereinbar ist. Das gilt allerdings nur, wenn mehr als eine Person im Fahrzeug sitzt und keine zusätzlichen Utensilien wie beispielsweise Basecaps zur Vermummung genutzt werden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de