BioStoffV: Bußgeldkatalog aktualisiert
Der LASI hat seine Veröffentlichung LV 61 überarbeitet.
(mih) Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die 2. überarbeitete Auflage des „Bußgeldkatalogs zur Biostoffverordnung (BioStoffV)“ als LASI-Veröffentlichung (LV) 61 mit Stand März 2026 zum Download bereitgestellt.
Die BioStoffV regelt seit dem 1. April 1999 branchenübergreifend den Schutz aller Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Mitte 2021 wurde sie umfangreich geändert, u.a. wurden Ordnungswidrigkeitentatbestände in § 20 „Ordnungswidrigkeiten“ ergänzt. Dies hat den LASI veranlasst, den Bußgeldkatalog zur BioStoffV (LV 61) zu aktualisieren.
Die LV 61 habe sich als länderübergreifende einheitliche Vollzugshilfe zur BioStoffV bewährt. Nach der Aktualisierung soll sie weiterhin als Hilfestellung für Mitarbeitende der zuständigen Arbeitsschutzbehörden dienen, indem sie Bemessungsregeln für die Geldbuße darstellt.

