Bußgeldkatalog zur ArbStättV

Der LASI hat den Bußgeldkatalog mit Stand September 2026 in der dritten überarbeiteten Auflage veröffentlicht.

(mih) Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat den überarbeiteten „Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV]“ veröffentlicht. Es liegt nun als LASI-Veröffentlichung (LV) 56 mit Stand September 2026 in der dritten Auflage vor, in der einzelne Bußgeldtatbestände aktualisiert wurden.

Die LV 56 richtet sich an die für den Vollzug der ArbStättV zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitsstättenrecht bundesweit einheitliche Bußgeldsätze zugrunde gelegt werden. Dies entbindet die Ahndungsbehörde jedoch nicht davon, Ermessen nach den gesetzlichen Zumessungskriterien gemäß § 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles auszuüben, vereinheitlicht aber die Anwendung von § 9 ArbStätt.

Der Bußgeldkatalog spiegelt derzeit die am häufigsten vorkommenden zu ahndenden Tatbestände wider und soll nach angemessener Anwendungserfahrung ergänzt werden.

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