Arbeitsschutz: Grundsätze der Prävention

Bei der BG Verkehr ist nun die neue Fassung dieser Unfallverhütungsvorschrift als „DGUV Vorschrift 1“ in Kraft getreten.

(mih) Weniger Vorschriften, keine Doppelregelungen und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen im Betrieb. Nach diesem Motto werden seit einigen Jahren die Vorschriften im Arbeitsschutz überarbeitet. Eine der Basisregelungen ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1). Bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist die neue Fassung als „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ gestern in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte den von der Vertreterversammlung der BG Verkehr im Mai beschlossenen Vorschriftentext zwei Monate später genehmigt.

Mit dieser Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben sich die gewerblichen BG und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf eine einheitliche und gleichlautende Vorschrift verständigt, die u.a. auch einheitlich regelt, wie die Zahl von Sicherheitsbeauftragten in einem Betrieb individuell zu bestimmen ist. Dazu weist die Neuregelung fünf verbindliche Kriterien auf.

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