Wasserstofftankstellenverordnung (WTV)

Die WTV benennt die zu erfüllenden technischen Normen

(ur) Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. 2011 I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Datum vom 26. November 2019 die Verordnung über die technischen Standards für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge (Wasserstofftankstellenverordnung – WTV) verkündet (BGBl. 2019 I S. 1957). In der Verordnung sind die zu erfüllenden technischen Normen an

  • Wasserstofftankstellen im Außenbereich,
  • Betankungsalgorithmen und -ausrüstungen und
  • Kupplungen

genannt. Diese Verordnung ist am 6. Dezember 2019 in Kraft getreten. Sie tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert. Die Verordnung gilt für öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen, die neu errichtet oder erneuert werden.

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