Verzicht auf Expositionsprüfung

Im Amtsblatt der Europäischen Union ist eine neue Fassung von Anhang XI Abschnitt 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) bekannt gemacht worden.

Durch "Verordnung (EG) Nr. 134/2009 der Kommission vom 16. Februar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XI" hat die Europäische Kommission Anhang XI Abschnitt 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert. Das wurde im EU-Amtsblatt L46 vom 17. Februar 2009 auf Seite 3 bekannt gemacht.

 

Danach kann auf stoffspezifische expositionsabhängige Prüfungen in bestimmten Fällen verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass im Stoffsicherheitsbericht entsprechende Expositionsszenarien entwickelt worden sind. Die Änderung tritt am 20. Februar 2009 in Kraft.

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