TRGS 746 bekannt gemacht und TRGS 402, 407 und 420 aktualisiert

Das BMAS hat die bisherige TRGS 726 „Ortsfeste Druckgasbehälter“ unter dem neuen Titel „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“ und mit neuer Nummer bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vier Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) aktualisiert und diese Änderungen mit Datum vom 24. August 2016, 1. September 2016 bzw. 8. September 2016 bekannt gemacht (GMBl 2016 S. 842, 843 bzw. 854).

TRGS 746 (= Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3146) „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“: Die bisherige TRGS 726 „Ortsfeste Druckgasbehälter“ hat damit einen neuen Titel und eine neue Nummer erhalten.

In die Neufassung wurden insbesondere Anforderungen für Füllanlagen und die spezifischen Anforderungen für Flüssiggas eingearbeitet. Die einzelnen Kapitel wurden dadurch länger, daher wurde auch neu strukturiert, einige Aspekte sind in neuen Nummern zusammengeführt worden (z.B. die Anforderungen an Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme). Die Ausrüstung und die Aufstellung sind in separaten Kapiteln abgehandelt.

Viele der Anforderungen für Füllanlagen sind äquivalent zu den bereits in der bisherigen TRBS 3146/TRGS 726 enthaltenen Anforderungen. Sie sind nicht explizit ergänzt worden, sondern ergeben sich durch die entsprechend geänderte Begriffsbestimmung für ortsfeste Druckanlagen für Gase. Nur wo Anforderungen sich explizit nur auf bestimmte Teile der ortsfesten Druckanlage für Gase beziehen (z.B. auf die Behälter oder die Füllanlage), werden diese dann auch explizit genannt.

Zahlreiche Anforderungen für Flüssiggas sind schon jetzt durch die TRBS 3146/TRGS 726 abgedeckt, die spezifischen Ergänzungen halten sich daher im Rahmen.

TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“: In Folge der Umbenennung und Neustrukturierung der TRGS 746 werden zwei Verweise auf die bisherige TRGS 726/TRBS 3146 aktualisiert.

TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“: geändert und ergänzt.

TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“: geändert und ergänzt.

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