CLP und MOCS: BAuA veröffentlicht Umsetzungshilfe

In einem „Helpdesk Fokus“ stellt die BAuA die Neuerungen vor und erläutert die geänderten Anforderungen.

(mih) Mit der Revision der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) durch die Verordnung (EU) 2024/2865 (ABl. L, 2024/2865, 20.11.2024) ergeben sich wesentliche Änderungen für die Einstufung von Stoffen mit mehr als einem Bestandteil (MOCS – more than one constituent substance). In dem neuen „Helpdesk Fokus: CLP“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Neuerungen vor und erläutert, welche Anforderungen nun gelten. Ziel ist es, die komplexen Regelungen verständlich darzustellen und den praktischen Umgang zu erleichtern.

Im Mittelpunkt stehe laut BAuA eine klarere Regelung, welche Informationen bei der Einstufung vorrangig zu berücksichtigen sind. Daten über die einzelnen Bestandteile eines Stoffes hätten dabei besonderes Gewicht, während Informationen über den gesamten Stoff ergänzend herangezogen werden könnten, sofern sie die Einschätzung stützten. Ergebnisse, die eine geringere Gefährdung auf Stoffebene vermuten lassen, dürften hingegen nicht zu einer Abwertung führen. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass gefährliche Bestandteile angemessen in die Einstufung einfließen.

Die neuen Vorgaben orientieren sich an den bisherigen Regelungen für Gemische und sorgen für mehr Einheitlichkeit in der Einstufungspraxis, so die BAuA. Für pflanzliche Stoffe gelte zunächst eine auf fünf Jahre befristete Ausnahme. Darüber hinaus könne die Europäische Kommission künftig für bestimmte Stoffgruppen weitere Ausnahmen beschließen, wenn die bestehenden Regelungen nicht angemessen erscheinen. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender würden damit eine klare Grundlage erhalten, um Stoffe mit mehreren Bestandteilen rechtssicher einzustufen und zu kennzeichnen.

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