Formulare Sonderbestimmungen Luftverkehr

LBA aktualisiert Formulare für Sonderbestimmungen nach ICAO T.I.

(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat vier Antrags-Formulare zu Sonderbestimmungen im Rahmen des Transports gefährlicher Güter auf den Internetseiten der Behörde am 8. Juni 2022 zum Download bereitgestellt:

  1. Antrag zur Genehmigung gem. ICAO T.I. Part 3 Chapter 3 Sonderbestimmung A88
  2. Antrag zur Genehmigung gem. ICAO T.I. Part 3 Chapter 3 Sonderbestimmung A99
  3. Antrag zur Genehmigung der Beförderung gefährlicher Güter nach Sonderbestimmungen gemäß ICAO T.I.
  4. APPLICATION FORM FOR AN EXEMPTION CARRYING DANGEROUS GOODS INTO, OUT OF and TRANSIT GERMANY (für Luftfahrtunternehmen)

Die ausgefüllten Anträge sind (und evtl. erforderliche Dokumente) per Post oder per Fax an die in den Formularen angegebene Adresse an das Sachgebiet Gefahrgut des LBA zu senden.
Die Bearbeitungszeit für die Anträge Nr. 3 und Nr. 4 beträgt jeweils mindestens fünf Arbeitstage. Die Behörde weist darauf hin, dass sich die Dauer verlängern kann, wenn im Rahmen des Genehmigungsprozesses Expertisen von anderen Stellen bzw. Behörden angefordert werden müssen.

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