Radioaktive Abfälle

Die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung regelt das Verbringen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 6. Mai 2009 bekannt gemacht worden.

| Abfälle | Meldungen

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 6. Mai 2009 ist auf S. 1000 die "Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV)" vom 30. April 2009 bekanntgegeben worden.

 

Sie gilt für die Überwachung und Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente. Umschlossene Strahlenquellen, die nicht mehr zum Umgang bestimmt sind und abgegeben werden sollen, fallen nicht unter ihren Geltungsbereich. Geregelt werden die Voraussetzungen, unter denen die Verbringung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Drittstaaten möglich sind: Notwendig sind insbesondere eine Genehmigung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle sowie die Unterrichtung zuständiger Behörden der betroffenen Mitglieds- und Drittstaaten. Der Beförderer hat eine Ausfertigung des Begleitscheins mitzuführen.

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