Mangelhafte Prognose

Stärkerer Ausbau der Entsorgungskapazitäten für gefährliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen (NRW) gefordert

| Abfälle | Meldungen

(ur) Der neue Teilplan für gefährliche Abfälle im Abfallwirtschaftsplan NRW weist trotz sorgfältiger Erstellung Mängel in der Entwicklungsprognose von Sonderabfällen auf und greift zu kurz, wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in seiner Stellungnahme an das Landesumweltministerium in Düsseldorf schreibt. Für die Behandlung, Deponierung und Verbrennung von Sonderabfällen muss im Industrieland NRW dringend mit dem Aufbau neuer Kapazitäten begonnen werden.

Rund 25 Prozent des gesamten Aufkommens an gefährlichen Abfällen in Deutschland fallen in NRW an. Dazu stehen dort Behandlungskapazitäten für jährlich rund 7 Millionen Tonnen gefährlicher Abfälle zur Verfügung. Für das bundeslandeigene Aufkommen an gefährlichen Abfällen von im Durchschnitt rund 6 Millionen Tonnen mögen diese Behandlungskapazitäten zwar ausreichend scheinen. Knappe Sonderabfallbeseitigungskapazitäten in anderen Bundesländern führen jedoch unweigerlich dazu, dass diese auf die Mitnutzung der NRW-Einrichtungen angewiesen sind, so der bvse.

Kritik übt der Verband an der im Teilplan gesetzten Entwicklungsprognose zum Sonderabfallaufkommen. Der geschätzte Zuwachs an Sonderabfallmenge wird dort in einem Zeitraum von 14 Jahren (2017-2030) mit lediglich 0,28 Millionen Tonnen angegeben. Gleichzeitig geht der Teilplan von einem durchschnittlichen Anstieg von 0,1 Millionen Tonnen pro Jahr in den letzten 8 Jahren aus. Hieraus ergibt sich schon rein rechnerisch ein Zuwachs über den Prognosezeitraum um mehr als 1 Million Tonnen, weist der bvse-Fachverband auf die nicht stimmige Entwicklungsschätzung im Teilplan hin.

Veränderungen im Rechtsrahmen, wie beispielsweise die Verschärfungen im Chemikalienrecht mit Umschlüsselungen von nicht-gefährlichen Abfällen zu gefährlichen Abfällen, werden zusätzlich im erheblichen Maße dazu beitragen, dass sich Sonderabfallmengen in Zukunft weiter drastisch erhöhen. Der Entsorgerverband empfiehlt darüber hinaus, den Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplanes explizit auch auf die nicht-gefährlichen, überwachungsbedürftigen Abfälle der POP-Abfall-Überwachungsverordnung zu erweitern.

Zu wenig Beachtung finden nach bvse-Ansicht auch die künftig zu erwartenden enormen Mengenverschiebungen im Bau- und Abbruchbereich. Die gegenwärtige Diskussion um die Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle und mögliche Änderungen in den Vorgaben zur Entsorgung von Bauabfällen und Abbruch könnten ebenfalls zu Verschiebungen großer Mengen in Richtung gefährlicher Abfälle führen.

Die optimistischen Einschätzungen des Teilplans zu den Entsorgungswegen für gefährliche Abfälle kann der Branchenverband weder im Hinblick auf die Verbrennungs- noch auf die Deponiekapazitäten teilen. Lange Revisionszeiten der in die Jahre gekommenen Anlagen oder gar Abschaltungen ganzer Anlagen führen zu Entsorgungsstaus und Kapazitätsengpässen. Zudem gibt es einen Rebound-Effekt auf die Sonderabfallverbrennung, wenn sich die Verbrennungskapazitäten für nicht-gefährliche Abfälle verknappen.

Die positive Bewertung für Deponiekapazitäten für die nächsten Jahre im Teilplan von NRW sieht der bvse ebenfalls weniger euphorisch. Da in den Bundesländern Deponievolumen generell knapp sind, ist zu befürchten, dass auch künftig verstärkt gefährliche Abfälle nach NRW verbracht und abgelagert werden.


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