Bundesrat berät über Änderungen im Abfallrecht

Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ will die Bundesregierung insbesondere die neue EfbV und die neue AbfBeauftrV in Kraft setzen.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 24. August 2016 den Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ zugeleitet (Drucksache 477/16). Damit sollen im Nachgang zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. 2012 I S. 212) und der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. 2013 I S. 4043) weitere notwendige Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks vorgenommen werden.

Zentrale Elemente der sog. Mantelverordnung sind die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Art. 1 und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Art. 2. Die neue EfbV entwickelt das Qualitätsprofil des Entsorgungsfachbetriebes auf Grundlage der neuen §§ 56 und 57 KrWG fort und berücksichtigt dabei auch die Erfahrungen von Wirtschaft und Vollzug.

Die neue AbfBeauftrV verfolgt das Ziel, die bestehende Regelung aus dem Jahr 1977 an den technischen Fortschritt anzupassen und die Institution des Abfallbeauftragten als bewährtes Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung vor dem Hintergrund der gewachsenen Anforderungen des im Jahr 2012 in Kraft getretenen KrWG neu zu fundieren und auszubauen.

Mit der Mantelverordnung sollen außerdem die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV), die Altholzverordnung (AltholzV), die Nachweisverordnung (NachwV), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) in geringem Umfang angepasst werden.

Die Mantelverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird der Bundesrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 über den Verordnungsentwurf beraten. Es ist vorgesehen, das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.

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