Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Verordnung wird an den Stand der Technik und an neue Produkte angepasst

| Abfälle | Meldungen

(ur) Die „Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung – EAG-BehandV)“ mit Datum vom 21. Juni 2021 ist im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. 2021 I S. 1841).

Damit wird Anlage 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) „Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten“, die spezifische Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) enthält, in die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) überführt und an den Stand der Technik angepasst.

Das ElektroG bildet seit 2005 die Basis für eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung von EAG. Diese umfassen inzwischen eine breite Produktpalette, die einem raschen technischen Wandel unterliegt. In der über 15-jährigen Entsorgungspraxis des ElektroG veränderten sich die technische und materielle Zusammensetzung der Geräte, kamen neue Produkte wie Photovoltaikmodule, Flachbildschirme oder LED-Lampen hinzu und auch die Behandlungsverfahren entwickelten sich weiter. Die bislang in Anlage 4 des ElektroG enthaltenen Anforderungen sind seit 2005 nicht weiterentwickelt worden und bildeten somit nicht den Stand der Technik ab.

Im Jahr 2015 wurde das ElektroG novelliert. In diesem Zusammenhang ist in § 24 Nummer 2 ElektroG eine Ermächtigungsgrundlage aufgenommen worden, um durch eine Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von EAG festzulegen.

Die Behandlungsverordnung soll das ElektroG als untergesetzliches Regelwerk im Hinblick auf die Zielaspekte der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung ergänzen und konkretisieren. Zudem werden erstmalig Behandlungsanforderungen an Photovoltaikmodule festgelegt, da diese erst seit dem Jahr 2015 im Anwendungsbereich des ElektroG sind und insofern von den bestehenden Anforderungen an die Behandlung noch nicht umfasst waren.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de