VGM: ITCO beantwortet FAQs

Die International Tank Container Organisation (ITCO) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur bestätigten Bruttomasse (verified gross mass – VGM) von Güterbeförderungseinheiten.

(mih) Am 1. Juli dieses Jahres tritt die geänderte Regel 2 in Kap. VI des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in Kraft. Es ist dann eindeutig formuliert, dass der Versender die Gesamtbruttomasse einer Güterbeförderungseinheit (CTU), z.B. ein Container, entweder durch Verwiegen oder durch genaue Berechnung zu bestimmen und dem Beförderer rechtzeitig vor der Verladung schriftlich mitzuteilen hat. Die derart in einem präzisen Verfahren bestimmte Bruttomasse wird als „bestätigte Bruttomasse“ (verified gross mass – VGM) bezeichnet (siehe auch VkBl. 2015 S. 29).

Die International Tank Container Organisation (ITCO) hat Antworten zu 19 FAQs zusammengestellt, die in Zusammenhang mit dieser Regeländerung gestellt werden. Diese Fragen betreffen teils speziell die Beförderung von Tankcontainern. Eine Antwort enthält eine Liste mit Links zu internationalen Verbänden und Organisationen sowie Behörden, die weiterführende Informationen zur Verfügung stellen.

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