Versandstücke für Radioaktives

Mit ihren Gefahrgutregeln 11 beschreibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung systembezogene und bauartbezogene Maßnahmen für Verpackungen radioaktiver Stoffe.

(ak) Die GGR-011 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben "Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe - Revision 0 vom 25.06.2010" zum Thema. Darin werden erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Auslegung, der Konstruktion, der Herstellung und beim Betrieb von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe erläutert.

 

Mit ihren Gefahrgutregeln beschreibt die BAM das Verwaltungsverfahren der Prüf-, Zulassungs- und Anerkennungstätigkeit nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Kunden der Bundesanstalt können sich also anhand der GGR darüber informieren, welche Verfahren die BAM bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen anwendet und was sie selbst tun können, damit das Verfahren möglichst zügig vonstatten geht.

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