VCI-Leitfaden: leere Stahlfässer beurteilen

Unterstützung für Unternehmen, die leere Stahlfässer annehmen, um Qualitätsanforderungen festzulegen, diese zu überprüfen sowie über Reklamationen zu entscheiden

(os) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat einen unverbindlichen Leitfaden Qualitätsanforderungen bei der Anlieferung von leeren Stahlfässern mit Stand 28. März 2023 veröffentlicht. Darin hält der Verband fest, dass es Sache der Unternehmen, die leere Stahlfässer annehmen, ist, Qualitätsanforderungen festzulegen, diese zu überprüfen sowie über Reklamationen zu entscheiden. Der Leitfaden soll zur Verifizierung bei der Annahme von Leergebinde-Anlieferungen dienen und dabei helfen, eine möglichst einheitliche Beurteilung von Beanstandungen im Rahmen der Stahlfassanlieferung sowie auch die damit verbundene Kommunikation mit den Lieferanten zu unterstützen.

Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Anlieferung von Stahlfässern (Leerfässer) von Packmittelherstellern bzw. Rekonditionierern als Standardindustrieverpackung in der Chemischen Industrie. Hierzu werden anhand von Fotos akzeptable Fehler („Packmittel verwendbar“), Negativbeispiele („Packmittel unbrauchbar“) und auch Beispiele für lediglich bedingt akzeptable Gebinde („Bewertung erforderlich“) aufgezeigt und jeweils über ein Klassifizierungssystem in Ampelfarben anschaulich bewertet. So werden beispielsweise scharfe Kanten, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, Rosterscheinungen oder Dellen und sonstige starke Verformungen an den Gebinden im Leitfaden in Rot als nicht akzeptabel eingestuft, während oberflächliche Lack- oder leichte Materialschäden je nach Einzelfall noch bedingt akzeptabel sein können und daher in Gelb gekennzeichnet sind. Nur bei vollständig fehlerfreien Gebinden kommt die Farbe Grün zum Einsatz. Der Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Gegensatz zu akzeptablen und fehlerfreien Gebinden sollten Negativbeispiele laut VCI in einer Reklamation an den betreffenden Fasslieferanten münden. Unberücksichtigt in dem Leitfaden bleiben spezielle Einsatzgebiete der Fässer wie die Bereiche Pharma oder Lebensmittel. Auch für bereits abgefüllte Fässer, die für den weiteren Versand vorgesehen sind, gilt der Katalog nicht.

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