Transport von Flüssiggasflaschen
Unfallversicherung veröffentlicht neue Broschüre zur sicheren Beförderung.
(fu) Auf 60 Seiten hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Informationen für die "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" (BGI/GUV-I 590) zusammengestellt. Die Broschüre erklärt die Vorschriftenlage für den Transport von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Kartuschen mit Flüssiggas zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten.
Mit Beispielen zu Beförderungen zur internen und externen Versorgung von Unternehmen wird gezeigt, in welchen Situationen Freistellungsregelungen genutzt werden können.

