Schweißen an Tanks

Die BAM hat einen Musterprüfbericht für die Anerkennung der Befähigung zum Schweißen an Tanks gemäß Abs. 6.8.2.1.23 ADR zur Verfügung gestellt.

(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- bzw. Schienen- und Seeverkehr sowie von Mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) und Schüttgut-Containern (Code: BK…).

Die BAM hat nun einen Musterprüfbericht für die Anerkennung der Befähigung zum Schweißen an Tanks gemäß Abs. 6.8.2.1.23 ADR zum Download bereitgestellt. Dies betrifft festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), Saug-Druck-Tanks für Abfälle und MEMU, deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, und Batteriefahrzeuge. Damit können Firmen nachweisen, dass die nach Kap. 6.8 ADR in Verbindung mit DIN EN 14025 oder DIN EN 13094:2008 zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

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