Ratgeber zur Einstufung von Mängeln

BAM aktualisiert „Ratgeber Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsbegehungen“

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat mit Datum vom 9. Oktober 2023 den „Ratgeber Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsbegehungen“ (Stand September 2023) veröffentlicht.

Mit dem tabellarischen Ratgeber werden auf zwölf Seiten Abweichungen bei Verpackungen in den Bereichen Allgemeines, Baumusterkonformität, Eigenüberwachung, UN-Kennzeichnung und Verpackungsprüfung stichwortartig beschrieben und eingestuft sowie Beispiele gegeben, mit welchen Korrekturmaßnahmen die Mängel innerhalb bestimmter Fristen beseitigt und die Mängelbehebung nachgewiesen werden sollen. Die dreistufige Einstufung der Abweichung reicht von geringfügig über schwerwiegend bis hin zu sicherheitsrelevant.

Als schwerwiegende Abweichung eingestuft wird beispielsweise in der Kategorie UN-Kennzeichnung eine unvollständige oder falsche Zulassungsnummer, die dann sofort korrigiert werden soll. Innerhalb einer Woche soll dann der Nachweis erbracht werden, dass der Mangel behoben worden ist.

Weiteres Beispiel: Wird eine Gefahrgutverpackung aus Kunststoff aus einem nicht zugelassenen Material gefertigt, wird dies in der Kategorie Baumusterkonformität als sicherheitsrelevante Abweichung eingestuft. Die produzierten Verpackungen müssen dann entweder sofort vernichtet oder es müssen sofort die UN-Kennzeichen entfernt werden.

Hingegen wird eine zu geringe Schrifthöhe bei Prägungen in Kunststoffverpackungen als geringfügige Abweichung eingestuft, die über den Austausch der Prägeplatte und Fotos der Prägeplatte inkl. Größenmaßstab bis zum Jahreswechsel korrigiert werden soll. Die Korrektur soll dann im Januar des nächsten Kalenderjahres nachgewiesen werden.

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