Flammendurchschlagschutz für Tanks

Bei der nächsten Gemeinsamen Tagung steht ein Antrag Deutschlands zur Aufnahme von Flammendurchschlagsicherungen für Tanks zur Diskussion.

Auf der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter vom 23. bis 27. März 2009 in Genf werden die Delegierten unter anderem über einen Antrag Deutschlands (Inf. 5) zur Aufnahme einer verpflichtenden Flammendurchschlagsicherung für Tanks zur Beförderung von Gefahrgut der Klasse 3 abstimmen. Absatz 6.8.2.2.3 RID/ADR soll entsprechend geändert werden.

 

Bislang schreiben die Kapitel 4.3 und 6.8 RID/ADR keine verpflichtenden Flammendurchschlagsicherungen für Ventile und Belüftungseinrichtungen vor. In den einzelnen Staaten bestehen unterschiedliche Regelungen.

 

Auf ihrer letzten Sitzung im September 2008 hatte die Gemeinsame Tagung neben noch zu definierenden technischen Anforderungen bereits die von der Arbeitsgruppe Tank festgelegten Schutzziele bezüglich der Lage der Flammendurchschlagsicherungen angenommen: "(...) so nahe wie möglich am Tankkörper oder am Tankkörperabteil." Besteht der Tank aus mehreren Abteilen, soll jedes einzelne getrennt geschützt werden.

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