Serbien zeichnet M027
M027 verlängert Bescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse und ADN-Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich im Zusammenhang mit der Coronakrise Folgendes geändert:
M027 - Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN -, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Schweiz, Slowakei, der Tschechischen Republik sowie neu von Serbien.
Die Vereinbarung ist gültig bis 1. März 2021.

