Vollzugshilfe Gefahrgutvorschriften Schweiz

Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der SDR und des ADR in der Schweiz aktualisiert

(ur) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Erläuterungen für die Umsetzung der schweizerischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und des ADR überarbeitet und mit Stand 2. August 2021 veröffentlicht.

Themen in den Erläuterungen sind Freistellungen, Tunnelbeschränkungen, Beförderung in loser Schüttung, Beförderung in Tanks, belüftete Fahrzeuge für den Transport von Gasflaschen sowie nationale Bestimmungen zum Alkoholverbot, zu Feuerlöschern und zur Gefahrgutbeförderung zu Fuß und „Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bei Befreiungen nach Ziffer 8.2.1.7.2 und 8.2.1.8 Anhang 1 SDR".

Die von einer Gruppe von Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden (GGSV) erarbeiteten Erläuterungen sollen als Vollzugshilfe dienen, um SDR und ADR umzusetzen sowie die entsprechenden Gefahrgutbestimmungen zu erklären. Das Ziel ist es, Einheitlichkeit in der Anwendung durch die Vollzugsbehörden zu gewährleisten und damit ein möglichst hohes Maß an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu fördern. So sollen beispielsweise die Bestimmungen des Gefahrgutrechts, die unterschiedlichsten Interpretationen offenstehen, einer einheitlichen Auslegung zugeführt werden.

Die Vollzugshilfe, die mit den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) hierzulande vergleichbar ist, richtet sich in erster Linie an die vollziehenden Behörden, aber auch an die betroffene Wirtschaft und alle anderen Interessierten. Rechtskraft kommt der Orientierungshilfe nicht zu.

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