Verstöße werden teurer
Bußgeldsätze des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) werden angehoben
(ur) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen – BVKatBin-See) mit Datum vom 11. Februar 2022 bekannt gemacht (VkBl. 2022 S. 88).
Anlass sind das Inkrafttreten der:
- Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt vom 26. November 2021 (BGBl. 2021 I S. 4982)
- Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 5. Januar 2022 (BGBl. 2022 I S. 2)
sowie redaktionelle Änderungen und eine grundlegende Anhebung der Bußgeldsätze des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See).
Die Änderungen sind am 16. März 2022 in Kraft getreten.

